ZUWENDUNGEN an die ARPA-Wissenschaftsstiftung

Geldzuwendungen werden als PROJEKTSPENDEN angenommen, sofern diese vom Zuwender nicht ausdrücklich als ZUSTIFTUNGSSPENDEN deklariert werden.

Geldüberweisungen in Form von Banküberweisungen kennzeichnen Sie im Verwendungszweck bitte als SPENDE.  Zuwendungen in Höhe unter 200 € bedürfen keiner gesonderten Zuwendungsbescheinigung, gegenüber dem Finanzamt genügt der Kontoauszug als Beleg.

Für Spenden ab 200 € stellt die ARPA-Wissenschaftsstiftung eine konforme Zuwendungsbescheinigung aus.
Zu diesem Zweck ist es unbedingt erforderlich, dass unter dem Verwendungszweck SPENDE auch (zum Postversand vollständig) Name und Anschrift des Zuwenders angegeben werden.

Zuwendungen bitten wir auf folgendes Konto der ARPA zu überweisen:

Aachener Bank (GENODED1AAC)
DE75 3906 0180 0165 1830 10
„SPENDE“ oder „ZUSTIFTUNGSSPENDE“


Der Vorstand dankt herzlich allen Personen, Unternehmen und Körperschaften, die die Stiftungsarbeit durch eine Geldzuwendung unterstützen.